Enter a job title or keyword

Informationsbeauftragter (mwd)Information Officer Germany


Job Location:

Augsburg - Germany

Monthly Salary: Not provided by the employer
Posted: 8 July 2026 (30+ days ago)
Application Deadline: 5 October 2026
Vacancies: 1 Vacancy

Job Summary

Der Informationsbeauftragte ist insbesondere dafür verantwortlich dass das Verbot des 8 Abs. 1 Nr. 2 beachtet wird und die Kennzeichnung die Packungsbeilage die Fachinformation und die Werbung mit dem Inhalt der Zulassung oder der Registrierung oder sofern das Arzneimittel von der Zulassung oder Registrierung freigestellt ist mit den Inhalten der Verordnungen über die Freistellung von der Zulassung oder von der Registrierung nach 36 oder 39 Abs. 3 übereinstimmen ( 74a Abs. 1 Satz 2 AMG).

Auf dieser Grundlage stellt der Informationsbeauftragte sicher dass

  • nach 8 Abs. 1 Nr. 2 AMG Arzneimittel nicht mit irreführender Bezeichnung Angabe oder Aufmachung versehen ßerdem hat er das Verbot der irreführenden Werbung nach 3 HWG zu beachten soweit dieser mit 8 Abs. 1 Nr. 2 AMG inhaltsgleich ist. Das sind die Ziffern 1 2a 2b und 3a des 3 HWG wonach eine entsprechende Irreführung insbesondere dann vorliegt wenn
  • Arzneimitteln Medizinprodukten Verfahren oder Behandlungen - soweit sie im Zusammenhang mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten der Firma stehen - eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden die sie nicht haben
  • fälschlich der Eindruck erweckt wird dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann oder dass bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten
  • unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen gemacht werden soweit dies die Arzneimittel und Medizinprodukte der Firma betrifft
  • die Kennzeichnung die Packungsbeilage die Fachinformation und die Werbung im Hinblick auf die Vorschriften des 4 Absätze 1 1a 2 und 3 HWG mit dem Inhalt der Zulassung oder der Registrierung oder sofern das Arzneimittel von der Zulassung oder der Registrierung freigestellt ist mit den Inhalten der Verordnungen über die Freistellung von der Zulassung oder der Registrierung nach 36 oder 39 Abs. 3 AMG übereinstimmt.

 


Qualifications :

Ausbildung:

  • Informationsbeauftragte benötigen ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Pharmazie Chemie Biologie Human- oder Veterinärmedizin.

Berufserfahrung:

  • Mindestens 5 Jahre Erfahrung im Fachbereich um die erforderliche Sachkenntnis zu haben.
  • Erste Erfahrungen im Bereich Regulatory Affairs insbesondere im Bereich der Texterstellung von Vorteil

Weitere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Sehr gute Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau und sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift da die Kommunikation im Unternehmen vor allem in englischer Sprache erfolgt
  • Gute MS Office-Kenntnisse Kenntnisse von regulatorischen Abläufen sind von Vorteil
  • Teamfähigkeit analytisches Denken Flexibilität Durchsetzungsvermögen Kommunikationsstärke

Zusätzliche Informationen :

Wir fördern flexible Arbeitsmodelle. Daher freuen wir uns auch über Bewerbungen von Kandidatinnen und Kandidaten die eine Teilzeitbeschäftigung anstreben.


Remote Work :

No


Employment Type :

Full-time


About Company

Company Logo

Dr. Reddy’s Laboratories Ltd. is a leading multinational pharmaceutical company based across global locations. Each of our 24,000 plus employees comes to work every day for one collective purpose: to accelerate access to affordable and innovative medicines because Good Health Can’t Wa ... View more

View Profile View Profile