Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.
Wirbieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2026 ein Pflichtpraktikum in der
Justizanstalt Ried im Innkreis Bahnhofstraße 564910 Ried im Innkreis zu absolvieren.
Bewerben Sie sich jetzt als
Pflichtpraktikant (m/w/d)
Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege
Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bishererworbenes theoretisches Wissen indie Praxis umzusetzen. Sielernen dasTätigkeitsfeldGesundheits- und Krankenpflegeinnerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.
Unsere Anforderungen:
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
- Pflichtpraktikum muss im StudienplanGesundheits- und Krankenpflege vorgesehen sein
- 30-38Wochenstunden
- 4Wochen Mindestpraktikumsdauer
- Strafrechtliche Unbescholtenheit
Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.
Informationen über die JBAfinden Sieunter .
Mehr als nur ein Job
Ihre Karriere bei der JBA
Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.Wirbieten Ihnen die Mö...
Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.
Wirbieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2026 ein Pflichtpraktikum in der
Justizanstalt Ried im Innkreis Bahnhofstraße 564910 Ried im Innkreis zu absolvieren.
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Pflichtpraktikant (m/w/d)
Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege
Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bishererworbenes theoretisches Wissen indie Praxis umzusetzen. Sielernen dasTätigkeitsfeldGesundheits- und Krankenpflegeinnerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.
Unsere Anforderungen:
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
- Pflichtpraktikum muss im StudienplanGesundheits- und Krankenpflege vorgesehen sein
- 30-38Wochenstunden
- 4Wochen Mindestpraktikumsdauer
- Strafrechtliche Unbescholtenheit
Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.
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